Gemäß § 4 der VVG-InfoV hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer ein Produktinformatiosblatt zur Verfügung zu stellen, dass diejenigen Informationen erhält, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Versicherungsvertrages von besonderer Bedeutung sind.
1. Art des Versicherungsvertrages
2. Höhe des Beitrages
3. Beginn des Versicherungsschutzes
4. Mitteilungspflicht des Versicherungsnehmers
5. Kündigung des Versicherungsvertrages
6. Widerspruchsrecht
7. Aufsichtsbehörde und anwendbares Recht
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Regierung von Mittelfranken
Postfach 606
91511 Ansbach
Telefon +49 (0)981 - 53-0
Internet: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Auf den Versicherungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung – das Versicherungsvertragsgesetz in der ab dem 01. Januar 2011 gültigen Fassung.
Sterbekassenverein Küps und Umgebung von 1874