Der Sterbekassenverein Küps und Umgebung wurde 1874 von Johann Büttner und Leonhard Franz unter dem Gesichtspunkt der Nachbarschaftshilfe in einem Sterbefall gegründet.
Das Einzugsgebiet war hauptsächlich auf das Gebiet der Kirchengemeinde Küps (Küps, Oberlangenstadt, Au, Johannisthal sowie Teilbereiche von Tüschnitz) beschränkt.
Aus der Satzung des Jahres 1938 geht hervor, dass der damalige Umlagebeitrag pro Mitglied und Sterbefall 30 Pfennig betrug. Das Sterbegeld war gestaffelt nach Höhe der Einzahlung und betrug zwischen 50 und 150 Mark. Sollte der Verein unter einen Mitgliederstand von 500 Mitgliedern kommen so kann die Generalversammlung die Auflösung des Vereins beschließen. Das vorhandene Vermögen ist zum Verhältnis der Beitragszahlungssumme auszuzahlen.
Der damalige Vorstand setzte sich zusammen aus dem ersten Vorsitzenden, Ferdinand Fischer, sowie dem Hauptkassier Hans Franz und dem Unterkassier Georg Büttner.
Ab 1961 war der Unterkassier Arno Rupp. Ab 1966 Hauptkassier Georg Meusel.
Der Sterbekassenverein unterstand bereits zu dem damaligen Zeitpunkt der Versicherungsaufsicht, der Regierung von Mittelfranken. Für die Vorprüfung war das Landratsamt Kronach zuständig.
Aus dem Protokoll vom 23.02.1965 geht hervor, dass die Umlagehöhe 0,75 DM betrug. Die Höhe des Sterbegeldes betrug bei 470,00 DM. Das Sterbegeld sollte 80% der für den Sterbefall zu kassierenden Beiträge nicht überschreiten. Folglich richtete sich das Sterbegeld immer nach der Personenzahl an Mitgliedern. Weiterhin wurde bereits damals von der Aufsichtsbehörde, der Regierung von Mittelfranken, angeregt, vom bisherigen Umlageverfahren pro Sterbefall auf einen festen umzustellen. Dieses Anliegen wurde von der Mitgliederversammlung festgelegt, dass aufgrund dessen, dass in den vergangenen 90 Jahren keine Mängel in der Geschäftsführung festgestellt wurden, beim Umlageverfahren bleiben soll.
Am 18.03.1973 wurde von der Mitgliederversammlung eine Fusion mit dem Leichenkassenverein Burkersdorf abgelehnt.
Im Jahr 1975 wurde der Umlagebeitrag auf 0,90 DM pro Sterbefall erhöht. Das Sterbegeld wurde entsprechend auf 600,00 DM angepasst.
Die im Jahr 1979 geplante Erhöhung des Sterbegeldes über 600,00 DM wurde von der Aufsichtsbehörde abgelehnt.
Im Jahr 1980 wurde eine Beitragsbefreiung für über 90-jährige Mitglieder eingeführt.
Ab dem 12.07.1981 übernahm Herbert Gögelein das Amt des Hauptkassiers. Herbert Gögelein übt dieses Amt bis zum heutigen Tage aus.
Ab dem Jahr 1987 wurde der Beitrag pro Sterbefall auf 1,00 DM, bei gleichbleibendem Sterbegeld, angehoben.
Durch die Kündigung der Unterkassiere im Jahre 1991 wurde die Beitragserhebung auf das Lastschrifteinzugsverfahren umgestellt, welches durch den Hauptkassier Herbert Gögelein organisiert wird.
Aufgrund der Vorlage eines neuen versicherungsmathematischen Gutachtens wurde im Jahre 1998 in der Jahreshauptversammlung die Umrechnung des neuen Jahresbeitrages in Höhe von 33,00 DM auf 16,80 EUR beschlossen. Die Beiträge wurden künftig halbjährlich im März und September eines jeden Jahres eingezogen. Ebenso wurde einem Vorschlag, eine nach Alter gestaffelte Zusatzversicherung anzubieten, mehrheitlich zugestimmt.
Das bisherige, nach Satzung geregelte, Eintrittsalter wurde von 50 Jahre auf 65 Jahre erhöht. Dies wurde von der Aufsichtsbehörde, der Regierung Mittelfranken, genehmigt. Dafür musste eine versicherungsmathematische Neuberechnung durch den Gutachter erfolgen. Dadurch konnte auch eine Erhöhung der Versicherungssumme, auch für bestehende Sterbeversicherungen, erreicht werden.
Mit der Euro-Umstellung wurde ein fester Monatsbeitrag in Höhe von 1,40 EUR und ein Zusatzbeitrag in Höhe von 0,55 EUR festgelegt. Das Höchststerbegeld darf 2.500 EUR nicht überschreiten.
Ab dem Jahr 2001 trat eine neue Satzung, welche die Euroumstellung bereits berücksichtigte, in Kraft.
Der Verein hat mittlerweile einige Währungsreformen mitgemacht.
Bis zum Jahr 1923 gab es die Mark, welche noch aus dem
neuen deutschen Kaiserreich von 1871 stammte.
Im Jahre 1923 kam es aufgrund einer Hyperinflation zur
Einführung der Rentenmark. Bereits im Jahr 1924 wurde
die Reichsmark eingeführt. Der Umtauschkurs für Rentenmark zu
Reichsmark betrug 1 zu 1.
Im Jahr 1948 wurde die Reichsmark dann mit einem
Umtauschverhältnis von 10:1 von der deutschen Mark abgelöst.
Ab dem Jahr 1999 wurde der Euro als Buchgeld und ab dem Jahr 2002 als Bargeld eingeführt.
Das Umtauschverhältnis zur deutschen Mark betrug 1 zu 1,95583.